Auf Grund einer Polizeiverordnung vom 27. September 1901 standen die Gemeinden vor der Notwendigkeit, das Feuerlöschwesen in ihrem Gebiet zu organisieren. In einer Verfügung des „Königlichen Landrath v. Schulzen“ an die Gemeindevorstände, die am 16. Januar 1902 im „Amtlichen Teil“ der Zeitungen veröffentlicht wurde, werden diese aufgefordert, „spätestens bis zum 1. Februar des Jahres anzuzeigen, in welcher Weise den fraglichen Vorschriften genügt werden soll, insbesondere ob eine nach den Bestimmungen der §§ 5, 6, 7 und 9 der vorerwähnten Polizeiverordnung vom 27. September 1901 ausreichende freiwillige Feuerwehr bereits besteht oder gebildet werden soll, welches für alle Gemeinden, wo es irgend angängig, am meisten sich empfiehlt.“

Diese Polizeiverordnung erklärt auch die vielen Feuerwehrgründungen um die Jahrhundertwende im hannoverschen Raum.

Zunächst planten die Gemeinden Heiligenrode und Groß Mackenstedt, eine gemeinsame Feuerwehr zu gründen. Auf der Gemeindeversammlung im Pleus’schen Gasthause in Heiligenrode konnte in dieser Angelegenheit jedoch keine Einigung erzielt werden. Hier spielte wohl die flächenmäßige Größe der Gemeinde Groß Mackenstedt gegenüber Heiligenrode eine entscheidende Rolle.

Am 1. April 1902 fanden sich dann 33 Männer unserer Gemeinde im Stührmannschen Gasthause zu Groß Mackenstedt zusammen, um die Gründung der Freiwilligen Feuerwehr Groß Mackenstedt vorzunehmen (Gründungsmitglieder siehe Foto auf Seite ).

In der Statistik des 1. Protokollbuches steht geschrieben:

„Gegründet wurde die Freiwillige Feuerwehr am 1. April 1902. Die Genehmigung der Statuten durch das Königliche Landratsamt erfolgt am 5. Januar 1903, gleichzeitig die Bestätigung des zum Hauptmann gewählten G. Bruns, Groß Mackenstedt, sowie der zu Führern gewählten H. Meyer (Malsch), H. Cohrßen, D. Stellmann und J. Bischoff. Mitgliederzahl bei der Gründung: 33

Von der Gemeinde wurden derselben eine aus der Fabrik von Ewald, Küstrin, bezogene Wagenspritze (1.200 Mark) überwiesen, die Mittel zur Beschaffung der sonstigen Ausrüstungsstücke wurden teilweise aus den Eintrittsgeldern der Mitglieder sowie von verschiedenen Einwohnern gemachten Zuwendungen bestritten, der Restbetrag von 180 Mark wurde von der Gemeinde als unverzinsliches Darlehn in 10 Jahren rückzahlbar gegeben.“

1902gr

Erstes Gruppenbild nach der Gründung 1902

Der Eintritt ist freiwillig, der Dienst ist Pflicht!

Dieser Grundsatz galt schon damals und er ist auch heute noch gültig. Doch für die Gründer kamen auch noch finanzielle Belastungen, nämlich Eintrittsgeld und Beitrag, hinzu. Denn wie aus dem Gründungsprotokoll ersichtlich, musste manche Anschaffung privat bezahlt werden.

Die Gemeinde stellte zwar auch hierfür Mittel bereit, jedoch nur als Darlehen. Aus dem Kassenbuch geht ebenfalls hervor, dass dieses Darlehen zurückgezahlt werden musste. Es wurde in diesem Buch in jedem Jahr eine Bilanz aufgestellt, in der die Ausrüstung neu bewertet und dementsprechend abgeschrieben wurde. Allein die Tatsache, dass neben den persönlichen Opfern Zeit und Gesundheit noch materielle hinzukamen, zeigt, wie groß der Idealismus und wie notwendig die Gründung einer organisierten Feuerwehr gewesen sein muss.

Später, in der Generalversammlung am 11. Januar 1908, wurde laut Protokollbuch unter anderem beschlossen:

statuten1. Sämtliche Mitglieder der Wehr, welche 5 Jahre derselben angehört und ihre Verpflichtungen erfüllt haben, sollen vom Beitrag befreit, gleichfalls der Beitrag der Ehrenmitglieder soll auf die Hälfte = 1 M ermäßigt werden, wenn dieselben der Wehr 5 Jahre angehört haben.

2. Betreffend Eintrittsgeld wurde beschlossen, dass, falls der Sohn an Stelle des ausscheidenden Vaters eintritt, derselbe vom Eintritt befreit sein soll.