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Alarmzeit:30.12.2015 – 07:20 Uhr
Alarmierungsart:Sirene + Meldeempfänger
Art:
Einsatzort:Varrel, August-Hinrich-Straße
Fahrzeuge:
Weitere Einsatzkräfte:

Einsatzbericht:

 

(ct) Heute morgen um 7:20 Uhr wurden die Ortsfeuerwehren Stuhr und Gr.Mackenstedt über Meldeempfänger und Sirene zu einem Gebäudebrand alarmiert. In der Küche eines Einfamilienhauses in der August-Hinrich-Straße im Ortsteil Varrel hatte es aus bisher ungeklärter Ursache zu brennen begonnen. Die im Haus befindliche Bewohnerin schlief noch. Sie hatte Glück im Unglück, da Sie von ihrer Katze geweckt wurde. Sie konnte das Gebäude verlassen und die Feuerwehr alarmieren. Beim Eintreffen des ersten Fahrzeugs war das Feuer bereits aus. Nach der ersten Lageerkundung wurde aufgrund der starken Verqualmung ein Hochdrucklüfter eingesetzt, um den Brandrauch aus dem Gebäude zu drücken. Die Bewohnerin wurde vom Rettungsdienst vor Ort untersucht, konnte aber zuhause verbleiben. Der Einsatz konnte nach einer knappen Stunde beendet werden.

An dieser Stelle weißt die Feuerwehr erneut auf die Wichtigkeit von Rauchmeldern hin, die in solchen Fällen lebensrettend sind. Nicht jeder hat eine Katze. Noch unwahrscheinlicher ist es vom Rauch aufzuwachen. Die Installation von Rauchmeldern in Wohnungen und Wohngebäuden ist seit 2012 für Neubauten Pflicht. Für Wohngebäude, die vor dem 31.12.2012 errichtet wurden, gilt eine Nachrüstzeit bis zum 31.12.2015. Somit gilt die Plicht ab dem 1.1.2016 für alle Wohngebäude. Zuständig hierfür sind laut dem § 44 Abs. 5 der Niedersächsischen Bauordnung die Eigentümer und Vermieter. Demnach werden Rauchmelder für alle Schlafzimmer, alle Kinderzimmer und alle Flure, die als Rettungsweg dienen, vorgeschrieben.

 

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