Bereits kurz nach der Kapitulation wurde der bisherige Kreisfeuerwehrführer von der Militärregierung mit sämtlichen Vollmachten wieder eingesetzt. Er wies die Wehrführer in den Gemeinden an, den Wiederaufbau ihrer Wehren zu organisieren.
Die Groß Mackenstedter Wehr meldete eine Gesamtstärke von 30 Mann (22 aktive und 8 zum Notdienst herangezogene Kameraden). 13 Männer waren zu dieser Zeit bereits aus dem Krieg zurückgekehrt. Später stellte sich heraus, dass 5 Kameraden die Heimat niemals wieder sehen würden. An Fahrzeuge und Geräte waren 1 Handdruckspritze (von 1902), 1 Kraftspritze, 60 m B Schläuche, 90 m C Schläuche und 4 Saugschläuche vorhanden. Außerdem wurden 10 Liter Benzinbestand gemeldet.
Die blaue Uniform mit den Dienstgradabzeichen durfte wieder getragen werden. Nachts während der Sperrstunden war sie Ausweis dafür, sich auf den Straßen zeigen zu dürfen.
Mit Rundschreiben vom 8.1.1946 wurde die „Festsetzung der Mindestsollstärke“ verfügt:
„Durch die Militärregierung ist eine Mindestsollstärke für jede Freiwillige Feuerwehr festgesetzt worden. Danach muss Ihre Wehr eine Stärke von mindestens 24 Mann haben. Sollte diese Mindeststärke nicht vorhanden sein beziehungsweise durch freiwilligen Beitritt neuer Kameraden zu erreichen sein, ist durch den Bürgermeister die Verpflichtung einer entsprechenden Anzahl von Pflichtfeuerwehrmännern vorzunehmen.“
Ab 1948 wurde die Sollstärke auf 18 Mann reduziert. Der „eiserne Bestand“ an Kraftstoff wurde je Fahrzeug mit 20 I und je Kraftspritze mit 45 I festgelegt. Erst nach Erreichen dieser Pflichtmenge durfte Kraftstoff als Übungsbenzin verbraucht werden.
Einem Brief unseres Brandmeisters G. Vögel an den Landrat in Syke ist zu entnehmen, dass die Motorspritze von den Besatzungsmächten beschlagnahmt wurde und später in Varrel noch einmal auftauchte. In Groß Mackenstedt befand sich dagegen die Motorspritze aus Huchting, die jedoch sofort zurückgegeben wurde. Am 15.3.1949 wurde dann eine gebrauchte Tragkraftspritze mit einer Leistung von 800 l / pro Minute gekauft.


